Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für BüroCloud M | L | XL | XXL Server und andere digitale Produkte im Shop

HZWERK | Zengerle-Consulting

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen HZWERK | Zengerle-Consulting – Holger Zengerle, Hebbelstraße 19, 21337 Lüneburg, info@hzwerk.de, 04131 155059  (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der Produkte BüroCloud M, BüroCloud L, BüroCloud XL und BüroCloud XXL Server sowie damit zusammenhängende Leistungen, Auskünfte und Beratungen und andere digitale Produkte.

1.2 Das Produkt- und Leistungsangebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Mit Abgabe seiner Bestellung versichert der Kunde, dass er ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Ergänzende Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und bei der Bestellung einbezogene besondere Nutzungsbedingungen gelten zusätzlich. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für deren Inhalt ist grundsätzlich die Vereinbarung oder Bestätigung in Textform maßgeblich.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Kein Widerrufsrecht für Unternehmer

2.1 Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wie es Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen zustehen kann. Ein vertragliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht wird nicht eingeräumt, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3. Vertragsschluss und Leistungsumfang

3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Mit der Bestellung eines BüroCloud M, L, XL, XXL Servers oder einem anderen digitalen Produkt gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die bloße Einrichtung eines Kundenkontos führt noch nicht zum Vertragsschluss.

3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder die bestellte Leistung für den Kunden bereitstellt.

3.4 Der Anbieter stellt dem Kunden entsprechend der gebuchten Produktvariante eine virtualisierte Server-Infrastruktur über das Internet zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

3.5 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung technische Vorlieferanten, Rechenzentrumsbetreiber, Plattformanbieter und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

3.6 Support-, Einrichtungs-, Migrations-, Beratungs- und sonstige Zusatzleistungen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Zusatzleistungen können gesondert vergütet werden; der Kunde wird vor der Beauftragung über die hierfür anfallenden Kosten informiert.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat bei der Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und seine Stamm-, Kontakt- und Zahlungsdaten während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

4.2 Zugangsdaten und Passwörter sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren und die Zugangsdaten zu ändern, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Kenntnisnahme oder Nutzung bestehen.

4.3 Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über seine Zugänge vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat. Dies umfasst auch Entgelte und Schäden, die durch eine schuldhafte Weitergabe oder unzureichende Sicherung von Zugangsdaten entstehen.

4.4 Der Kunde darf insbesondere die BüroCloud-Produkte nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen. Insbesondere ist es untersagt, Rechte Dritter – etwa Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte – zu verletzen, Schadsoftware zu verbreiten, unzulässige Massenkommunikation zu versenden oder Maßnahmen vorzunehmen, welche die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme gefährden.

4.5 Der Kunde ist für die von ihm gespeicherten, verarbeiteten oder übertragenen Inhalte sowie für die rechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung verantwortlich. Er hat erforderliche Datensicherungen in angemessenen Abständen selbst vorzunehmen, sofern keine gesonderte Backup-Leistung vereinbart wurde.

4.6 Wird der Anbieter aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Anbieter von berechtigten Ansprüchen und den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und stimmt wesentliche Maßnahmen der Rechtsverteidigung angemessen mit ihm ab.

5. Preise, Abrechnung und Zahlungsverzug

5.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Abrechnungszeitraum, Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Angebot, der Bestellung oder der Auftragsbestätigung.

5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Anbieter kann nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang zu den betroffenen Leistungen vorübergehend sperren, wenn der Zahlungsrückstand erheblich ist und die Sperrung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig ist.

5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs bleibt unberührt.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.

6.2 Eine vereinbarte feste Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um den vereinbarten Verlängerungszeitraum, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von 28 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

6.3 Soweit im Angebot, in der Produktbeschreibung oder in der Auftragsbestätigung keine feste Laufzeit bestimmt ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit der dort angegebenen, andernfalls mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

6.4 Der Anbieter kann Verträge oder einzelne Leistungsteile mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ordentlich kündigen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

6.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist einen erheblichen Zahlungsrückstand nicht ausgleicht, die Leistungen schwerwiegend oder wiederholt rechtswidrig nutzt oder die Sicherheit der Systeme erheblich gefährdet.

6.6 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

7. Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsänderungen

7.1 Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der BüroCloud-Server. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie in einer Leistungsbeschreibung oder einem Service Level Agreement ausdrücklich zugesagt wurde.

7.2 Planmäßige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt. Notwendige Sicherheits- und Notfallmaßnahmen können auch kurzfristig durchgeführt werden.

7.3 Der Anbieter darf technische Systeme, Verfahren, Rechenzentrumsstandorte, Netzkomponenten und eingesetzte Dienstleister ändern, sofern dadurch die vertraglich geschuldete Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

7.4 Vorübergehende Leistungseinschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, höhere Gewalt, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Maßnahmen Dritter entstehen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

8. Mängelanzeige und Störungsmeldung

8.1 Der Kunde soll erkennbare Störungen und Mängel unverzüglich in Textform melden und alle zumutbaren Informationen bereitstellen, die zur Fehleranalyse erforderlich sind.

8.2 Hierzu können insbesondere Zeitpunkt, Dauer und Art der Störung, Fehlermeldungen, Screenshots, Logdateien, verwendetes Betriebssystem, Browser, Internetzugang und bereits durchgeführte Prüfschritte gehören.

8.3 Unternehmer haben offensichtliche Mängel innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis anzuzeigen. Zwingende gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.

9. Haftung

9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

9.4 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

9.5 Der Anbieter haftet nicht für Störungen von Infrastrukturen, Leitungswegen, Netzen oder Diensten, die außerhalb seines Verantwortungs- und Einflussbereichs liegen, soweit der Anbieter die Störung nicht zu vertreten hat.

9.6 Für Datenverluste haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Dies gilt nicht, soweit eine Datensicherung ausdrücklich als Leistung des Anbieters vereinbart wurde.

10. Änderungen dieser AGB und der Leistungen

10.1 Der Anbieter kann diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter Gesetze, Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder zur Schließung nachträglich entstandener Regelungslücken.

10.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung erläutert den Inhalt der Änderung und weist auf ein gegebenenfalls bestehendes Widerspruchs- oder Kündigungsrecht hin.

10.3 Soweit eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden gesetzlich erforderlich ist, tritt die Änderung nur mit dieser Zustimmung in Kraft. Schweigen gilt nicht als Zustimmung, sofern dies gesetzlich nicht wirksam vereinbart werden kann.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung einzelner oder sämtlicher Leistungen zu beauftragen, sofern hierdurch keine wesentliche Verschlechterung der vertraglich geschuldeten Leistung eintritt.

11.2 Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. § 354a HGB sowie zwingende gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.

11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

11.6 Stand: 19. Juni 2026

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