Nachhaltigkeit – Lösungen & Beratung für KMU
„Heute investieren, morgen profitieren – mit Reputation zur Rendite“
Über mich:
Holger Zengerle / Inhaber von HZWERK. Als studierter Umweltberater mit Schwerpunkt Umweltrecht (Leuphaha Universität Lüneburg) und Betriebswirt des Handwerks verbinde ich mein in 20 Jahren erlangtes IT-Know-how mit ökologischer Verantwortung. Ob klimafreundlicher Server, DSGVO-konforme Nextcloud oder ein komplettes Green Marketing – wir machen Unternehmen und Digitalisierung grüner und Zukunftssicher.“
Was ist ESG konkret? (EU Vorgabe)
Konzept zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung und der ethischen Praktiken eines Unternehmens.
✅ Environmental (Umwelt)
CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Ressourcenverbrauch, Umweltverschmutzung etc.
✅ Social (Soziales)
Arbeitsbedingungen, Diversität, Datenschutz, Menschenrechte etc.
✅ Governance (Unternehmensführung)
Unternehmensethik, Antikorruption, Transparenz, Verantwortlichkeiten etc.
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ESG - genau erklärt
Es gibt keine einzelne, übergeordnete „ESG-Richtlinie“ im Sinne eines einzigen Gesetzesdokuments, das alle Aspekte von ESG umfassend und bis ins Detail regelt. Stattdessen ist ESG ein Konzept, das durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und freiwilligen Standards auf nationaler und internationaler Ebene operativ umgesetzt und reguliert wird.
Nachfolgende Dokumente sind genau die „Richtlinien“, „Vorgaben“ und „Standards“, die das ESG-Konzept in der EU und in Deutschland konkretisieren und zur Anwendung bringen. Sie sind also die konkrete Ausgestaltung von ESG:
- CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): Dies ist die Haupt-Richtlinie, die festlegt, wer (welche Unternehmen) und wann über ESG-Aspekte berichten muss. Sie definiert den Rahmen der Berichtspflicht.
- ESRS (European Sustainability Reporting Standards): Dies sind die detaillierten Standards, die genau vorschreiben, WAS (welche Datenpunkte, Kennzahlen und qualitativen Informationen) zu den E-, S- und G-Aspekten berichtet werden muss. Die ESRS sind direkt in die CSRD integriert und sind die operative Umsetzung der Berichtspflicht.
- EU-Taxonomie-Verordnung: Diese Verordnung definiert, wann eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig im Sinne des „E“ in ESG eingestuft wird. Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen auch über ihre Taxonomie-Konformität berichten. Sie liefert also eine konkrete Definition für einen wichtigen Teilbereich des „E“.
- SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation): Diese Verordnung zielt auf den Finanzsektor ab und verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, Nachhaltigkeitsinformationen zu ihren Finanzprodukten offenzulegen. Hier wird ESG relevant für Investitionsentscheidungen.
- LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) / CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive): Diese Gesetzgebung konzentriert sich auf die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in ihren Lieferketten, insbesondere im Hinblick auf Menschenrechte (Teil des „S“) und Umwelt (Teil des „E“). Sie sind also spezialisierte Regelungen für bestimmte ESG-Bereiche.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- ESG ist das übergreifende Konzept für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung.
- Die von mir genannten EU-Regulierungen (CSRD, ESRS, EU-Taxonomie, SFDR, CSDDD) sind die konkreten rechtlichen Instrumente, die die Berichterstattung und die Umsetzung von ESG-Prinzipien für Unternehmen in der Europäischen Union vorschreiben oder fördern. Sie sind die „Richtlinien und Vorgaben“, die ESG im europäischen Kontext verbindlich machen und detaillieren.
Wenn jemand also nach der „ESG-Richtlinie“ fragt, ist in den meisten Fällen die CSRD in Verbindung mit den ESRS gemeint, da diese die umfassendsten und weitreichendsten Pflichten zur ESG-Berichterstattung für Unternehmen einführen.
ESG / CSRD Welches (KMU) Unternehmen ist betroffen?
Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) berichtspflichtig, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten:
- mehr als 10 Mitarbeitende
- mehr als 350.000 € Bilanzsumme
- mehr als 700.000 € Nettoumsatz
Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, müssen ab 2027 einen Nachhaltigkeitsbericht nach ESG-Kriterien veröffentlichen. Es besteht eine Übergangsfrist bis 2028, wenn das Unternehmen diese Berichtspflicht ausdrücklich aufschiebt (sog. „Opt-out“).
CSRD - Amtsblatt zu KMU Schwellenwerte
Directive (EU) 2022/2464 – CSRD
Englisch (Originaltext, Amtsblatt L 322, 16.12.2022, S. 15–80), inkl. Art. 5 Absatz 2 → Berichtspflicht kapitalmarktorientierter KMU ab Geschäftsjahr 2026
PDF CSRD (englisch)
EU Richtlinien
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32022L2464&utm_source
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/TR/TXT/?uri=celex%3A32022L2464&utm_source
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2464/oj/eng/pdf?utm_source
KMU Passagen:
CSRD (2022/2464) – Art. 5 (2) Kapitalmarktorientierte KMU ab Geschäftsjahr 2026 berichten, Opt‑out bis 2028. eur-lex.europa.eu+3eur-lex.europa.eu+3eur-lex.europa.eu+3
Accounting Directive (2013/34/EU) – Art. 3 Definition Schwellenwerte für KMU bzw. Mikro-Unternehmen ≤10 MA, ≤350 k€, ≤700 k€.
1. Directive (EU) 2022/2464 (CSRD), Artikel 5 Absatz 2
Pflicht zur Berichterstattung kapitalmarktorientierter KMU ab Geschäftsjahr 2026 mit Opt-out bis 2028
Artikel 5 – Berichtspflichten
(2) Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen zu berichten, sofern sie nicht ausdrücklich von dieser Verpflichtung bis zum 31. Dezember 2028 Gebrauch machen (Opt-out).
Diese Unternehmen sind solche, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt notiert sind, aber keine großen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie sind.
(Quelle: Directive (EU) 2022/2464, Amtsblatt L 322, S. 15–80)
2. Directive 2013/34/EU, Artikel 3 (geändert durch CSRD)
Definition von Kleinstunternehmen (Mikro-KMU) – Schwellenwerte für Mitarbeitende, Bilanzsumme und Umsatz
Artikel 3 – Größenklassen der Unternehmen
Für die Zwecke dieser Richtlinie sind Unternehmen in folgende Größenklassen eingeteilt:
- Kleinstunternehmen (Mikro-KMU) sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien nicht überschreiten:
- Bilanzsumme von 350.000 €
- Nettoumsatzerlöse von 700.000 €
- Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres von 10
Unternehmen, die diese Schwellen überschreiten, sind nicht mehr als Kleinstunternehmen klassifiziert und fallen somit unter die Berichtspflichten der CSRD, wenn sie kapitalmarktorientiert sind.
(Quelle: Directive 2013/34/EU, geänderte Fassung, Amtsblatt PDF)
Ohne Pflicht - aber warum sind ESG Nachweise trotzdem WICHTIG ?
WICHTIG:
Auch wenn Sie aktuell nicht berichtspflichtig sind, kann ESG trotzdem wichtig werden
Zum Beispiel wenn:
- Private Kunden ESG-Nachweise fordern
- Banken ESG-Kriterien bei der Kreditvergabe einführen (ansonsten höhere Konditionen möglich)
- Öffentliche Ausschreibungen ESG-Kriterien enthalten
- Bauträger Nachweise von Lieferanten einfordern
ESG - Nachhaltigkeitsberichte freiwillig nach VSME-Standard
Der VSME-Standard
(Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs)
Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ist ein freiwilliger Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsinformationen,
der speziell für nicht verpflichtete KMU entwickelt wurde.
Wesentliche Merkmale des VSME:
- Freiwilligkeit: Anders als die CSRD ist der VSME nicht verpflichtend. Er dient als freiwilliges Instrument.
- Fokus auf KMU: Der Standard ist auf die spezifischen Bedürfnisse und Ressourcen von KMU zugeschnitten. Er bietet einen deutlich reduzierten Aufwand im Vergleich zu den ESRS (teilweise bis zu 90% weniger Datenpunkte).
- Modulare Struktur: Der VSME besteht aus zwei Modulen:
- Basic Module: Enthält grundlegende ESG-Informationen zu Umweltaspekten (z.B. Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen), sozialen Aspekten (z.B. Arbeitsbedingungen, Diversität) und grundlegenden Governance-Strukturen. Es konzentriert sich auf Kennzahlen und minimale qualitative Angaben.
- Comprehensive Module: Bietet eine detailliertere Berichterstattung mit zusätzlichen Datenpunkten, insbesondere für Unternehmen, die bereits fortgeschrittener sind oder von ihren Stakeholdern (z.B. Investoren, große Geschäftskunden) umfassendere Informationen verlangt werden.
- Anschlussfähigkeit: Obwohl der VSME freiwillig ist, ist er an den ESRS ausgerichtet. Unternehmen, die nach VSME berichten, schaffen sich somit eine ESG-Struktur, die bei Bedarf auf umfassendere regulatorische Anforderungen ausgeweitet werden kann.
- „Shielding“-Effekt: Ein nach VSME erstellter Bericht kann dazu beitragen, multiple, unkoordinierte ESG-Datenanfragen von verschiedenen Stakeholdern zu reduzieren, da er einen einheitlichen und allgemein akzeptierten Standard bietet.
Wie ist der Stand des VSME-Standards?
Ab 2025: Der VSME-Standard ist zur freiwilligen Anwendung verfügbar.
Den finalen Entwurf des VSME-Standards (in englischer Sprache) finden Sie direkt auf der Website der EFRAG:
- VSME Standard (PDF): https://www.efrag.org/sites/default/files/sites/webpublishing/SiteAssets/VSME%20Standard.pdf
Zusätzlich bietet die EFRAG auf ihrer Projektseite zum VSME weitere Materialien und Informationen, wie z.B. die „Basis for Conclusions“ und die „Cost-Benefit Analysis“:
- EFRAG Projektseite zum VSME: https://www.efrag.org/en/projects/voluntary-reporting-standard-for-smes-vsme/concluded
Unsere Dienstleistung – Green Marketing
bezeichnet alle Marketingaktivitäten, die ein Unternehmen nutzt, um sich als umweltfreundlich, nachhaltig oder sozial verantwortlich zu positionieren.
Nachhaltigkeitsstrategie & Positionierung
✅ Analyse: Wo steht das Unternehmen wirklich in Sachen Umwelt, Soziales und Governance?
✅ Entwicklung einer klaren Nachhaltigkeitsmarke
✅ Vermeidung von „Greenwashing“
Content & Storytelling
✅ Kampagnen mit ökologischen/sozialen Botschaften
✅ Content zur Nachhaltigkeit im Unternehmen
Green Webdesign & Hosting
✅ CO₂-neutrale oder energieeffiziente Websites / Shop
✅ Hosting auf nachhaltigen Servern
ESG-Berichterstattung (für Investoren & Öffentlichkeit)
✅ Pflicht- oder freiwillige ESG-Berichte
✅ Nextcloud-Setup für ESG-Dokumentation
Workshops & Schulungen
✅ Nachhaltigkeitstrainings für Marketing- und PR-Teams
✅ Greenwashing erkennen und vermeiden
✅ Unternehmenswerte in echte Handlung übersetzen
✅ Vorteile für Ihr Unternehmen:
- Außendarstellung optimieren – belegbar nachhaltig
- Abheben von Mitbewerbern mit echtem Purpose (Zweck / Sinn)
- Vorbereitet für ESG Bericht (auch freiwillige)
- Vertrauen bei Kunden, Investoren, Banken